Maklerprovision - wer zahlt sie und wie hoch ist sie im Rhein-Sieg-Kreis?

Die Maklerprovision ist für den Immobilienmakler der Lohn seiner Arbeit - sie fällt also nur bei einer erfolgreichen Vermittlung an, was dem Kunden bereits vorab ein hohes Maß an Sicherheit einräumt. Die gesetzlichen Vorgaben hierfür werden im §652 BGB geregelt, welches unter anderem einen wirksamen Maklervertrag, eine damit assoziierte erbrachte Tätigkeit und das Zustandekommen des jeweiligen Vertrags für die Immobilientransaktion einschließt. Aber wer muss die Maklerprovision dann zahlen?

Seit einigen Jahren gilt eine neue Regelung

Noch bis zum Sommer des Jahres 2015 hielt sich der Gesetzgeber raus: Er machte also keine Vorgaben darüber, wer die Provision zu zahlen hat. Aus diesem Grund ist sie nahezu immer auf den Käufer beziehungsweise Mieter umgelegt worden, selbst wenn beide den Makler gar nicht beauftragten. 

Seit der Gesetzgeber das Bestellerprinzip zum 1. Juni 2015 einführte, muss typischerweise der angehende Vermieter den einbestellten Makler bezahlen - die Betonung beim Bestellerprinzip liegt explizit auf der "Miete". Für Mieter bringt das zwar einerseits eine Kostenentlastung, andererseits gingen seither auch zusehends mehr Vermieter den Weg über einen Nachmieter, den sie selbst oder der bisherige Mieter suchen. Letzterer hat daran vor allem ein Interesse, wenn er nicht für die vollen drei Monate der Kündigungsfrist weiterhin die Miete zahlen möchte. 

Etwas anders verhält es sich beim Kauf/Verkauf von Immobilien, hierfür dient als Blaupause das im August 2019 vom Gesetzgeber beschlossene Wohnpaket. Das Gesetz trat mit Wirkung zum 23.12.2020 in Kraft. Kaufinteressent und aktueller Eigentümer/Verkäufer haben, da das Bestellerprinzip hier nicht gilt, mehr Gestaltungsfreiheiten.

Maklerprovision: Eine Teilung ist häufig üblich

Hausmodell mit Münzen auf Grundrissen

Die Maklerprovision beziffert sich in Nordrhein-Westfalen ebenso in anderen Bundesländern, typischerweise auf 7,14 %. In der Praxis teilen sich diese Kosten häufig Verkäufer und Käufer, jede Partei trägt dann also 3,57 % vom Transaktionspreis der Immobilie.

Abweichungen davon sind in der Praxis aber häufig anzutreffen und können bei einigen Immobilien durchaus sinnvoll sein. Eine schwer zu vermittelnde Immobilie beispielsweise findet leichter einen Käufer, wenn der Verkäufer gewillt ist, die gesamte Maklerprovision zu tragen. 

Vier Varianten sind denkbar:

  • der Immobilienmakler vereinbart bereits im Vorfeld eine Doppelprovision mit Käufer und Verkäufer, sie teilen sich also die Gesamtprovisionshöhe
  • der Verkäufer schließt einen Vertrag mit dem Makler und verpflichtet sich da der Zahlung der gesamten Maklerprovision, unter Umständen holt er sich die Hälfte davon später vom Käufer über vertragliche Vereinbarungen zurück
  • von einer "Innenprovision" spricht man, wenn zwischen Makler und Verkäufer die Vereinbarung existiert, dass der Verkäufer den gesamten Betrag zahlt
  • eine "Außenprovision" liegt beispielsweise bei provisionspflichtigen Suchaufträgen vor, dann übernimmt die volle Höhe der Käufer

Übrigens: Bei der Vermietung orientiert sich die Provision nicht am Transaktionswert, sondern an den Nettokaltmieten!

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