Immobilie geerbt? Lassen Sie uns das weitere Vorgehen gemeinsam planen

Beratung von Erben im Büro

Eine Immobilienerbschaft ist für die Erben ein Grund zur Freude - wenn auch zumeist mit dem schmerzlichen Verlust eines ihnen lieben Menschen verbunden. Trotz oder gerade wegen aller Emotionalität ist es wichtig, in dieser Phase Ihres Lebens weiterhin einen objektiven Blick zu wahren - als Immobilienmakler im Rhein-Sieg-Kreis sind wir Ihnen dabei behilflich. Natürlich stets mit einer transparenten Kommunikation und einem strukturierten Vorgehen.

Diese Optionen haben Sie nach der Immobilienerbschaft

Prinzipiell lassen sich die verfügbaren Möglichkeiten folgendermaßen gliedern:

  • die Immobilie klassisch verkaufen
  • sie stattdessen behalten und vermieten
  • den eigenen Erbanteil verkaufen
  • in Eigennutzung in die Immobilie einziehen

Letzteres ist nur dann eine Option, wenn Sie alleiniger Erbe sind und Sie die Immobilie gern bewohnen möchten. Bei allen anderen Optionen spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie alleiniger Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind. Dann nämlich gilt es eine Lösung zu finden, mit der alle involvierten Parteien einverstanden sind.

Verkauf der Immobilie nach Erbschaft

Modellhaus und Schlüssel werden beim Verkauf überreicht

In Deutschland gelten Steuerfreibeträge in Höhe von 500.000 Euro als Partner und 400.000 Euro als Kind, nachdem Sie eine Immobilienerbschaft angetreten haben. Darüberliegende Verkaufserlöse sind steuerpflichtig. Haben Sie selbst keine Verwendung für die Immobilie, aber für das daran gebundene Kapital, helfen wir Ihnen gern bei einem geordneten Verkauf. An dieser Stelle spielt unser maßgeschneidertes Verkaufskonzept seine Stärken aus.

In einer Erbengemeinschaft müssen alle angetretenen Erben diesem Verkauf zustimmen. Gern sind wir Ihnen auch in solch einer Situation als erfahrener Mediator behilflich.

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Erbschaftsimmobilie behalten und vermieten

Möchten Sie weiterhin an der Wertentwicklung der Immobilie in Meckenheim und Umgebung teilhaben und sie zu einem späteren Zeitpunkt mitunter selbst beziehen, empfiehlt sich die Vermietung. Sie sind nun Eigentümer der Immobilie und generieren über die Vermietung laufende Erträge - auch an dieser Stelle sei auf unsere umfangreichen Leistungen für angehende Vermieter hingewiesen. Wird die Immobilie aktuell schon vermietet, ist dieses Mietverhältnis übrigens von den Erben zu übernehmen.

Gern beraten unsere Makler Sie im Zuge dessen auch, was eine Vermietung einer Immobilie mit sich bringt, wenn Sie dahingehend keine Erfahrungen haben. Hier sind unter anderem laufende Kosten sowie Rücklagen für die Instandhaltung zu berücksichtigen.

Das weitere Vorgehen entscheiden Sie

Die finale Entscheidung liegt stets bei Ihnen beziehungsweise der Erbengemeinschaft. Speziell bei mehreren Parteien tritt Silvio Reiche Immobilien & Finanzierungen als Mediator auf, um so zum Beispiel die Möglichkeit des Verkaufs eines Erbanteils zu realisieren - gern beraten wir Sie auch dazu individuell.

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