Ein Blick auf und in das Grundbuch: Was Sie darüber wissen müssen!

Dass man als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch steht, dürfte zumindest dem Gros der Immobilienbesitzer bekannt sein. Genauer damit befasst haben sich aber nur wenige, wobei das Grundbuch eine in Deutschland omnipräsente Stellung innehat und sogar Fehler nicht ausgeschlossen sind. Deshalb möchten wir Ihnen mit diesem Blogbeitrag zeigen, wie sich das Grundbuch aufbaut und warum es so wichtig ist.

Kombination aus Visitenkarte und Ausweisdokument

Das Grundbuch weist Sie als Eigentümer der Immobilie aus, aber auch diverse Eckdaten, die diese kennzeichnen. So sind beispielsweise Grundstücke in Deutschland ganz klar benannt und vermessen, weshalb sich diese Informationen im Grundbuch neben Ihrem Namen und simultan im Liegenschaftskataster befinden. Ebenfalls im Grundbuch sind Rechte und Pflichten am jeweiligen Grund enthalten. Soll eine Immobilie in andere Hände übergehen, beweist der dazugehörige Grundbucheintrag zunächst, dass Sie überhaupt Eigentümer sind - und nach dem Kauf dann, dass es nun der designierte Käufer ist. Eigentumsverhältnisse werden darin also zweifelsfrei geregelt und Veränderungen dokumentiert.

So baut sich das Grundbuch auf

Schlüsselübergabe mit Hausmodell

Der Name ist eher symbolisch zu verstehen. Stattdessen besteht das Grundbuch aus vielen verschiedenen Aktien der jeweils zuständigen Amtsgerichte.

Obgleich sich der Verwahrungsort und die buchführende Instanz also unterscheiden können, ist der Aufbau fest vorgeschrieben - dieser erfolgt in fünf voneinander getrennte, aber zueinander gehörende Abschnitte.
 

  • Nummer 1: Enthält die Aufschrift mit Informationen zur führenden Instanz des Grundbuchs, dem Bezirk und dem zuständigen Amtsgericht.
  • Nummer 2: Ist das Bestandsverzeichnis, wobei jedes Grundstück beziehungsweise eine Grundstücksgemeinschaft ein eigenes Blatt hat. Auf dem sind wiederum alle relevanten Informationen zum Grundstück, dessen Größe und Lage festgehalten, die das zuständige Katasteramt überliefert.
  • Nummer 3: Die sogenannte "Abteilung 1" benennt nun den Eigentümer des Grundstücks sowie etwaige Gemeinschaftseigentümer. Außerdem enthält die Abteilung 1 Informationen dazu, wie der Eigentümer das Grundstück erlangte, also zum Beispiel durch einen Kauf oder eine Erbschaft.
  • Nummer 4: Die "Abteilung 2" benennt die auf dem Grundstück ruhenden Belastungen, auch Wohn- und Leitungs- sowie Wegerechte.
  • Nummer 5: In der "Abteilung 3" sind finanzielle Belastungen wie solche aus Renten, Grundschulden oder Hypotheken festgehalten.

Einen Einblick in das Grundbuch erhalten Sie durch den Verkäufer beziehungsweise Immobilienmakler oder wenn Sie im Zuge einer Beantragung einen legitimen Grund dafür vorweisen können. Das könnte auch dann notwendig sein, wenn eine alte bestehende Grundschuld herausgelöscht werden soll. Die meisten Bundesländer bieten mittlerweile einen Online-Grundbuch-Dienst an, der sowohl die Beantragung als auch die Einsicht selbst abdeckt. Die Kosten hierfür sind mit 10 Euro beziehungsweise bei beglaubigter Abschrift 20 Euro überschaubar.

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