Alles beisammen: Diese Unterlagen benötigt ein Makler beim Verkauf

Keine Frage: Bei jeder Immobilientransaktion fällt reichlich Papierarbeit an. Das ist wenig überraschend, denn neben der Dokumentation der Immobilie selbst gilt es auch staatliche Unterlagen einzuholen - zum Beispiel über den Grundbucheintrag. Damit ist es aber nicht getan. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Unterlagen für den Verkauf der Immobilie notwendig sind. Die guten Nachrichten vorweg: Als unser Kunde kümmern wir uns um die komplette Unterlagenbeschaffung, um Sie nachhaltig zu entlasten!

Die wichtigsten Dokumente machen den Anfang

Auf gar keinen Fall dürfen Unterlagen fehlen, die als Steckbrief für Ihre Immobilie agieren und in denen zwangsläufig der Gesetzgeber beziehungsweise Behörden involviert sind. Deshalb macht den Anfang auch der Grundbuchauszug, der erst einmal belegt, dass die zu verkaufende Immobilie überhaupt Ihnen gehört. Anschließend benötigen Sie eine Flurkarte und eine Kopie der Bauakte, beides schafft zunächst die Grundvoraussetzungen.

Bevor Ihre Immobilie tatsächlich vermarktet werden kann, ist noch ein Energieausweis notwendig. Ausnahmen bilden nur unter Denkmalschutz stehende Immobilien. Einen Grundriss wollen Kaufinteressenten ebenso sehen, am besten in visuell leicht verständlicher, intuitiv lesbarer Form. Weiterhin benötigen Sie die Wohnflächenberechnung, die präzise sein sollte. Nachträgliche Korrekturen können Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Überlassen Sie die fachlich korrekte Berechnung daher dem Fachmann, der dafür nach den Richtlinien des Gesetzgebers und der Wohnflächenverordnung vorgeht.

Weitere Unterlagen beim geplanten Verkauf einer Eigentumswohnung

Hand mit Kugelschreiber und Hausmodell

Da die Wohnung zwar Ihnen gehört, das Mehrfamilienhaus, in dem sie sich befindet, aber nicht zwangsläufig, sind einige weitere Unterlagen erforderlich. Das ist zunächst die Teilungserklärung, in der Rechte und Pflichten der Eigentümer des Mehrfamilienhauses festgehalten sind. Zudem sollten Sie die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen vorlegen können. Da sind unter Umständen künftige Maßnahmen bereits beschlossen, die der Käufer dann mittragen muss. Wird die Eigentumswohnung vermietet, benötigt der Interessent auch einen Einblick in den Mietvertrag und die Mietverhältnisse.

Das müssen Sie zum Notar mitbringen

Natürlich stehen wir da ebenfalls an Ihrer Seite, generell benötigen Sie alle offiziellen und behördlichen Unterlagen. Außerdem noch:

  • ein offizielles Ausweisdokument
  • gegebenenfalls einen Erbschein, sofern Sie als Verkäufer noch nicht im Grundbuch stehen, da Sie die Immobilie erst erbten
  • Erbbaurechtsvertrag
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Zusätzliche Unterlagen für eine effiziente Vermarktung

Im Zuge der Präsentation und Vermarktung der Immobilie sind noch einige weitere Unterlagen erforderlich, damit Ihre Immobilie die nötige Aufmerksamkeit am Markt generiert. Dazu zählen beispielsweise authentische, professionelle Fotografien der Innen- und Außenbereiche, ein aussagekräftiges Exposé und Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen. Selbige können Sie beispielsweise mit den Rechnungen des jeweiligen Dienstleisters erbringen.

Wir holen diese und falls nötig, weitere Unterlagen für Sie ein, fertigen sie an oder beauftragen erfahrene Partnerdienstleister damit. Kommen Sie auf uns zu!

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