Grundsteuerreform - Was heisst das jetzt?

Die auf den 01. Januar 1935 (neue Bundesländer) und den 01. Januar 1964 (alte Bundesländer) bezogenen Einheitswerte sind mit Wirksamwerden der Grundsteuerreform am 31. Dezember 2024 nicht mehr gültig und dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer genutzt werden.

Nun müssen basierend auf dem reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab 2025 ermittelt werden.

Damit ist jeder Grundbesitzer direkt betroffen. Aber was kommt da nun auf uns zu.

Mit einer Hauptfeststellung auf den 01.Januar 2022 müssen die Grundsteuerwerte festgestellt werden, die dann der Grundsteuer an 2025 als Bemessungsgrundlage dienen werden. Das Verfahren zur Ermitlung der Grundsteuer bleibt erhalten.

In der "Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes auf den 01.Januar 2022" sind folgende Angaben zu machen:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes
Aber die Aufforderungen zur Abgabe dieser Feststellungserklärung sind für Ende März 2022 angedacht und werden durch öffentliche Bekanntmachungen erfolgen.

In elektronischer Form können die Feststellungserklärungen ab dem 1. Juli 2022 online via ELSTER eingereicht werden. 

Nach jetzigem Stand läuft die Frist zur Abgabe bis zum 31. Oktober 2022.

Aus den gemachten Angabenwird durch das Finanzamt der Grundsteuerwert berechnet und ein Grundsteuerwertbescheid ausgestellt.

Darüber hinaus wird ebenfalls durch das Finanzamt unter Heranziehung einer gesetzlich niedergeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag. Auf dieser Basis wird der Grundsteuermessbescheid ausgestellt.

Die Gemeinde bzw. die Stadt ermittelt auf Grundlage der durch das Finanzamt übermittelten Daten  abschließend die zu zahlende Grundsteuer.

Dazu wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt multipliziert.

Nun ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer, die als Grundsteuerbescheid in der Regel an die steuerpflichtige Person geht.

Für weiterführende Informationen: www.bundesfinanzministerium.de

Haben Sie Fragen zur Ermittlung des Bodenrichtwertes oder liegt Ihnen keine Wohnflächenberechnung vor?

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie

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